Be­leh­rung ge­mäß §43 Abs. 4 Nr. 1 des In­fek­tions­schutz­ge­setzes.
Von Gesetzes wegen sind wir verpflichtet, Sie regelmäßig zum Infektions­schutz­gesetz zu unterweisen.
Es ist wichtig, dass Sie sich die folgenden Belehrungen aufmerksam durchlesen und merken, damit Sie in der Lage sind, sich im Umgang mit Lebens­mitteln richtig zu verhalten.
Am Ende der Belehrung folgen einige Fragen, die das erlernte Wissen noch einmal abfragen. Sollten Sie sich bei der Beantwortung einer Frage unsicher sein, lesen Sie sich die Belehrung noch einmal durch.
Glühbirne